Sektorale Heilpraktiker
Normalerweise benötigt ein Patient immer die Verordnung eines Arztes für die physiotherapeutische Behandlung. Durch die Zusatzqualifikation des sektoralen Heilpraktikers (Physiotherapie) kann dieser Weg eingespart und die Krankheitsdiagnose vom Physiotherapeuten gestellt werden.
Diagnose, Rezeptverschreibung und Therapie finden also unter einem Dach statt. So verringert sich der zeitliche Aufwand und Sie können bei akuten Beschwerden direkt in die Physiotherapiepraxis kommen.
Ist die Befundlage unklar, wird der Patient natürlich trotzdem zu einem Facharzt weitergeleitet, um das Krankheitsbild weiter abzuklären.
Ein Physiotherapeut mit Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie ist gem. § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz (HPG) berechtigt, die Erstdiagnostik auf seinem Gebiet durchzuführen und eine physiotherapeutische Verordnung für den untersuchten Patienten zu erteilen.
Diese Verordnung kann dann in der eigenen Praxis auch durch einen Physiotherapeuten ohne Heilpraktiker-Erlaubnis ausgeführt werden, ähnlich einer ärztlichen Verordnung. Der Physiotherapeut ist dazu befugt, weil er mit dem erfolgreichen Abschluss seiner Ausbildung eine staatliche Anerkennung zur Berufsausübung erhält, die auch in der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung zum Ausdruck kommt.
Diese Heilpraktiker-Verordnungen entsprechen einer Privatverordnung und die Kosten werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.